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Guter-Samariter-Gesetz

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Der barmherzige Samariter: Mitgefühl und Schutz

Die aus der Bibel (Lukas 10,25-37) stammende Parabel vom barmherzigen Samariter erzählt, wie ein halbtot zurückgelassener Reisender von einem Fremden gerettet wird, der ihn versorgt und für ihn sorgt. Über ihren religiösen Kontext hinaus trägt sie eine universelle Botschaft: die moralische Pflicht, anderen in Gefahr aus Mitgefühl und Selbstlosigkeit zu helfen.

Von diesem Grundsatz inspiriert, wurden weltweit zahlreiche Gesetze des barmherzigen Samariters erlassen, die jene vor rechtlicher Verfolgung schützen, die in einem Notfall in gutem Glauben Hilfe leisten. Der genaue Umfang dieses Schutzes ist jedoch von Rechtsordnung zu Rechtsordnung unterschiedlich: Nachfolgend finden Sie, was das für Ihre Region geltende Recht vorsieht.

Gesetzeszitat

Geltendes Gesetz Good-Samaritan-Gesetz von New York — N.Y. Public Health Law § 3000-a (medizinische Notfallbehandlung)
Schutzumfang Wer freiwillig und ohne Erwartung einer Vergütung am Ort eines Notfalls, außerhalb eines Krankenhauses oder einer Arztpraxis, Erste Hilfe oder eine Notfallbehandlung leistet, haftet nur bei grober Fahrlässigkeit. Gewöhnliche Freiwillige genießen daher einen erhöhten Schutzstandard.
Hilfeleistungspflicht Nein
AED-Haftungsschutz Geschützt
Gesetzestext Die AED-Immunität ist in N.Y. Public Health Law § 3000-b geregelt: Wer einen AED (außerhalb der Berufsausübung) in gutem Glauben, mit angemessener Sorgfalt und ohne Erwartung einer Vergütung einsetzt, ist durch den Good-Samaritan-Schutz nach § 3000-a gedeckt (Haftung nur bei grober Fahrlässigkeit).
Keine gesetzliche Hilfeleistungspflicht AED-Schutz

Ihr Schutz nach dem Gesetz

In New York schützt die Public Health Law § 3000-a jeden, der freiwillig und ohne Erwartung einer Bezahlung am Ort eines Notfalls, außerhalb eines Krankenhauses oder einer Arztpraxis, Erste Hilfe oder eine Notfallbehandlung leistet: Eine Haftung kann nur bei grober Fahrlässigkeit eintreten. Gewöhnliche Freiwillige genießen so einen erhöhten Schutzstandard. Der AED-Einsatz, geregelt in § 3000-b, erhält denselben Schutz, wenn er in gutem Glauben, mit angemessener Sorgfalt und ohne Erwartung einer Vergütung erfolgt.

Keine Handlungspflicht, aber jeder Grund zu handeln

Der Staat New York zwingt Sie rechtlich nicht zur Rettung: Einzugreifen bleibt eine freiwillige Handlung, allein vom Gewissen geleitet. Im Gegenzug hebt das Gesetz die Schwelle, um Sie zu schützen, und behält die Haftung nur den Fällen grober Fahrlässigkeit vor. Ob mit bloßen Händen oder mit einem AED – die gutgläubige Tat ist gedeckt; es fehlt Ihnen nur die Gewissheit, zu wissen, wie man sie ausführt.

Warum Ausbildung unerlässlich ist

In einer vollen U-Bahn, auf einem Bürgersteig in Manhattan oder in einer kleinen Stadt im Norden des Staates schlägt ein Herzstillstand ohne Vorwarnung zu – und die Menge ringsum erstarrt oft, unsicher, wie sie handeln soll. Genau hier zählt ein geschulter Ersthelfer: Eine in den ersten Minuten begonnene Wiederbelebung kann die Überlebenschancen verdoppeln oder sogar verdreifachen. Ein Kurs in Wiederbelebung und Erster Hilfe macht aus einem ängstlichen Zuschauer einen wirksamen Retter, bereit, einen AED ohne eine Sekunde Verzögerung zu bedienen. Lassen Sie sich ausbilden und gehören Sie zu denen, die nicht auf Hilfe warten, um zu handeln.

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